Zuständigkeit: Zuständig für alle Beschäftigten mit Lehraufgaben oder wissenschaftlicher Tätigkeit (soweit sie nicht eine Dozentur oder Professur nach C2/W1 bis C4/W3 innehaben),
alle Tutorinnen und Tutoren und studentischen Hilfskräfte (nicht jedoch für Beschäftigte des Klinikums).