Aktuelles zum Feuer bei Dacharbeiten auf dem GEOMAR-Neubau
Informationen nach dem Brand vom 13. September 2022
Update Stand 14. Oktober 2022
- Die ersten Beprobungsergebnisse liegen vor. Es wurden umfangreiche Proben genommen, die auf Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Dioxine, PCB und Chlorid untersucht wurden.
- Der Brand bzw. der Rauch hat nach erster Einschätzung nur eine lokale Kontamination verursacht.
- Aufgrund der Analyseergebnisse konnten weitere Teile des Gebäudes für den Weiterbau freigegeben werden.
- Ein Gutachter wird weitere Proben nehmen, um betroffene Gebiete räumlich weiter einzugrenzen.
- Im November kann vermutlich eine erste grobe Zeitschiene für den weiteren Verlauf abgeschätzt werden.
Update Stand 22. September 2022:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bereiten weiterhin eine umfassende Schadenseinschätzung vor
- In abgegrenzten Teilbereichen im Gebäude können nach Rücksprache mit einem Gutachter festgelegte Arbeiten fortgesetzt werden.
- Arbeiten an den Außenanlagen können weitergeführt werden, ausgenommen der vom Brand betroffene Eingangsbereich.
Update Stand 15. September 2022:
- Der Dacharbeiter, der bei dem Brand auf dem Dach vom GEOMAR-Neubau leicht verletzt wurde, ist inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen. Der Neubau war zum Zeitpunkt des Feuers noch nicht bezogen, es gab daher keine weiteren Verletzten. Ein großer Dank gilt dem raschen und beherzten Eingreifen der Einsatzkräfte.
- GEOMAR-Direktorin Professorin Dr. Katja Matthes hatte bereits Gelegenheit, sich vor Ort ein erstes Bild von der Situation zu machen.
- Der Innenbereich des Erweiterungsneubaus (ENB) ist für den Weiterbau zunächst gesperrt.
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Gutachten für Schäden an Gebäuden werden in den kommenden Tagen für die Schadensaufnahme und Beweissicherung sorgen.
- Die Forschung vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel wurde durch den Vorfall nicht beeinträchtigt.
- Auch Arbeiten an den Außenanlagen können unter Vorsichtsmaßnahmen weitergeführt werden.
- Die Zeit- und Kostenplanung für das Bauvorhaben können erst nach Vorlage der Sachverständigen-Gutachten angepasst und aktualisiert werden.