Kuratorium

Aufgaben des Kuratoriums

(1)   Das Kuratorium überwacht Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaft­lichkeit der Füh­rung der Stiftungsgeschäfte. Es entscheidet, unter Berücksichtigung der Stel­lungnahme des Wis­senschaftlichen Bei­rates, über die grundlegenden Angele­genheiten der Stiftung, einschließlich der Angelegenheiten finanzieller Art.

(2)   Das Kuratorium beschließt, nach Anhörung des Direktoriums und der beratenden Gremien der Stiftung, über strategische und programma­tische Angelegenheiten auf dem Gebiet der Forschung einschließlich der fachlichen Ausrichtung herausragender Positionen im Bereich der Wissenschaft.

(3)      Das Kuratorium stellt die jährlichen Haushalts- und die mehr­jäh­rigen Finanzpläne einschließlich der Ausbau- und Investi­tions­programme fest. Das Kurato­rium prüft den vom Direkto­rium vor­gelegten Jahresabschluss und Geschäftsbericht sowie den Zentrenfortschrittsbericht; es erklärt, ob es den vom Direktorium aufgestellten Jah­resabschluss und den Zentrenfortschrittsbericht billigt und be­schließt über die Entlastung des Direktoriums.

(4)      Das Kuratorium beschließt, nach Maßgabe des § 17, über Satzungsänderungen und die Aufhebung der Stiftung. 

(5)   Das Kuratorium bestellt die Mitglieder des Direktoriums für eine Amtszeit von höchs­tens fünf Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. Vor der Bestellung und Wie­derbestellung sind der Wis­senschaftliche Beirat und der Wissenschaftliche Rat zu hören. Im Falle des administrativen Direktors oder der administrativen Direktorin ist nur der wissen­schaftliche Direktor oder die wissenschaftliche Direktorin zu hören.

(6)   Der Bundesvertreter oder die Bundesver­treterin im Kuratorium schließt, än­dert und kündigt die Anstellungsverträge mit den hauptamtlichen Mitgliedern des Direktoriums. Dem Ku­ratorium obliegt die Gel­tendmachung von Ansprüchen der Stif­tung gegen die Mit­glieder des Direktoriums; insoweit vertritt es die Stiftung ge­richtlich und außerge­richtlich. 

(7)   Das Kuratorium bestellt die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates. 

(8)   Der vorherigen Zustimmung des Kuratoriums bedürfen 

a)  außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Betriebs hin­ausgehende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die die Stellung und Tätigkeit der Stiftung erheblich beeinflussen können, wie zum Beispiel

  • bedeutende Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Einrichtungen und sonstigen Stellen,
  • Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten oder
  • Erwerb, Erhöhung und Veräußerung von Unternehmensbeteili­gungen, 

b)  wesentliche Änderungen oder Ergänzungen zur bisherigen Auf­gabenstellung und wesentliche organisatorische Änderungen innerhalb der Stiftung,

c)  der Erlass von Geschäftsordnungen für die Organe.

Mitglieder

Ministerialdirektor Stefan Müller (Vorsitzender)
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Staatssekretär Guido Wendt (Stellv. Vorsitzender)
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

N.N.
Präsident:in der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Prof. Dr. Frank Kempken
Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Prof. Dr. Monika Rhein
Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats

Prof. Dr. Nicole Dubilier              
Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie, Bremen

Prof. Dr. Babette Simon                             
Professeur Associé, Faculté Médecine, Paris Descartes

Prof. Dr. Sunhild Kleingärtner
Deutsches Bergbau-Museum Bochum, Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen

Nikolaus Gelpke
mareverlag GmbH & Co. oHG

Gäste (mit beratender Stimme)

Prof. Dr. Katja Matthes
Direktorin

Frank Spiekermann
Verwaltungsdirektor

Prof. Dr. Lars Rüpke
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rats

Dr. Jörg Bialas
Wissenschaftliches Mitglied des Personalrats 

Bettina Domeyer
Vorsitzende des Personalrats, nicht-wissenschaftliches Mitglied des Personalrats

Ruth Thormann
Gleichstellungsbeauftragte

Ständiger Gast

Herr Prof. Dr. Otmar D. Wiestler
Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.

  • Dr. Jan Helmke

    GEOMAR
    Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
    Wischhofstr. 1-3
    24148 Kiel
    Tel.: 0431 600-2818
    E-Mail: jhelmke(at)geomar.de

    Assistenz:
    Büro des Direktoriums
    Tel.: 0431 600-2820
    E-Mail: office-director(at)geomar.de