Herzlich Willkommen bei Exportkontrolle, Zollabwicklung, Nagoya-Protokoll, Geräte-Datenbank & Drohnen-Verordnung
Die Stabsstelle Exportkontrolle & Zoll bietet folgende Leistungen für die Beschäftigten des GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel an:
- Exportkontrollrechtliche Unterstützung für alle Aufenthalte und Expeditionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sowie operative Abwicklung der Vorgänge mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Zollrechtliche Unterstützung für alle Aufenthalte und Expeditionen in Drittländer und EU-Gebiete außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union, sowie operative Abwicklung der Vorgänge mit den Zollbehörden.
- Koordination aller Belange bezüglich der Umsetzung des Nagoya-Protokoll der UN-Biodiversitätskonvention (offiziell: Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt), sowie operative Abwicklung mit den Behörden der Bereitstellerländer und mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN).
- Betreuung und Schulung der Beschäftigten bei der Anwendung der Geräte-Datenbank „Marine Facilities Planning“ (MFP) für seegehendes Equipment u. a. zur Erstellung von Packlisten / Proforma-Rechnungen.
- Wir führen die zentrale Verwaltung und Registrierung der Flug-Drohnen des GEOMAR lt.
EU-Drohnen-Verordnung durch.
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Themenbereichen erhalten Sie auf unseren
GEOMAR-Intranetseiten.
Für interne und externe Fahrtenteilnehmende steht als erste Information unser
Merkblatt "Exportkontrolle & Zoll für Ausfahrten" zur Verfügung.
Da wir oft gefragt werden, warum ein wissenschaftliches Zentrum für Ozeanforschung eine Abteilung für Exportkontrolle & Zoll benötigt, hier ein kleiner Einblick in unsere Themenbereiche:
Meeresforschung ist international und wird am GEOMAR technisch auf höchstem Niveau durchgeführt. Aus diesem Grund gehören zur Vorbereitung der Expeditionen für unsere Forschenden, Techniker und Technikerinnen auch Themen wie Exportkontrolle und Zoll.
Die Stabstelle Exportkontrolle & Zoll führt hierbei mit den Expeditionsteilnehmerinnen und -teilnehmern des GEOMAR teilweise bereits ein Jahr und länger vor Reiseantritt die Klassifizierung von wissenschaftlichem Equipment (Güter, Software, Technologie) nach Rüstungs-, Dual-Use- oder nicht genehmigungspflichtigem Gut durch. Bei Bedarf werden u. a. auch Embargoregelungen geprüft. Anschließend werden benötigte Ausfuhrgenehmigungen nach deutschem, europäischem oder US-amerikanischem (Re-)Exportkontrollrecht bei den entsprechenden Behörden beantragt, um so eine außenwirtschaftsrechtlich korrekte Ausfuhr zu gewährleisten. Dies betrifft auch die Genehmigungen der Bereitstellerländer für die Probennahmen die dem Nagoya-Protokoll der UN-Biodiversitäts-konvention unterliegen.
Das Forschungsequipment des GEOMAR besteht nicht nur aus technischem Gerät. Forschungsschiffe sind schwimmende Labore, damit die Forschung am gewonnenen Probenmaterial gleich vor Ort auf hoher See beginnen kann. Aus diesem Grund befinden sich in den Ausrüstungscontainern der Forschenden des GEOMAR auch hierfür Equipment und Material. Bei der Ein- und Ausfuhr von u. a. Laborbedarf oder Probenmaterial beachten wir auch die vorgeschriebenen Angaben im Rahmen der weiteren Verbote und Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, z. B. CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen), den Strahlenschutz oder das Grundstoffüberwachungs-Gesetz (GÜG) für Drogenausgangsstoffe.
Eine weitere Hauptaufgabe der Abteilung ist die Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten für Zollabwicklungen aller Art. Hier gibt es natürlich normale endgültige Ausfuhren im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Forschungsinstituten und Universitäten oder auch Dienstleistungs-unternehmen für z. B. die Weiterbearbeitung von Forschungsproben. 90% der Zollabwicklungen betreffen jedoch die weltweiten Forschungsfahrten an denen Forschende und Techniker*innen mit den Großgeräten des GEOMAR (ROV, AUV) teilnehmen. Auch wenn ein Großteil des Equipments das GEOMAR nur für einen begrenzten Zeitraum für die Forschungsfahrten außerhalb der Europäischen Union und ihrer Küstenmeere verlässt, sind hierfür ebenfalls ausnahmslos entsprechende Zollpapiere und zusätzliche Dokumente notwendig, da gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür benötigen wir Packlisten / Proforma-Rechnungen die von den verantwortlichen Forschenden zur Verfügung gestellt werden müssen. In den Packlisten muss jedes Teil der Ausrüstung genannt sein. Dies beginnt mit der benötigten Technik, Leerbehälter für Proben, Laborequipment und endet mit der Arbeitskleidung und der persönlichen Ausrüstung der Expeditionsteilnehmer*innen für die oft mehrmonatigen Ausfahrten. Diese Packlisten werden in einer speziellen Web-Anwendung für seegehendes Equipment erstellt, in der die benötigten Ausfuhrinformationen wie Zolltarifnummer oder Exportkontroll-Güterklassifizierung usw. entsprechend der aktuellen Rechtslage bereits hinterlegt sind. Das Team der Zollabwicklung bereitet die Packlisten anschließend so auf, dass sie den internationalen Zollvorschriften für die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Europäischen Union und der Einfuhr / Durchfuhr im Empfängerland bis zur Verladung auf das deutsche oder internationale Expeditionsschiff entsprechen. Hier haben viele Länder individuelle Vorgaben. Nach den Expeditionen kommen die Ausrüstungsgegenstände wieder zurück ans Zentrum nach Kiel und müssen beim Import nach Deutschland ebenfalls zollrechtlich behandelt werden. Dies betrifft auch die gewonnenen Proben wie z. B. Sedimentkerne, Wasser oder Exkremente von Meeresbewohnern.
Das Ziel der Abteilung bei diesem Procedere ist es nicht nur, die reibungslose Aus- und Einfuhr zu ermöglichen, sondern auch die Höhe der Zollabgaben, Gebühren und Steuern während der kompletten zollrechtlichen Abwicklung so gering wie möglich zu halten. Um dies zu gewährleisten, wird die Reise der Expeditionsausrüstung ganzheitlich betrachtet und dann das dafür am besten geeignete und rechtlich zulässige Zollverfahren gewählt.