Vorsitzender:
Martin Steen | Tel. 600-1614
msteen(at)geomar.de
Schwerbehindertenvertretung
Die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Handicap werden von der Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen. Diese Stelle ist auch bei Einstellungsverfahren immer mit einzubinden, da Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden.
Weiterführende Hinweise:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Gleichstellung
- Agentur für Arbeit Kiel