Schwerbehindertenvertretung

Die Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Handicap werden von der Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen. Diese Stelle ist auch bei Einstellungsverfahren immer mit einzubinden, da Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt werden.

Weiterführende Hinweise: