Wissenschaftlicher Rat

Der Wissenschaftliche Rat ist ein internes Gremium der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Er fördert die wissenschaftlichen Angelegenheiten der Stiftung und pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Forschungsbereichen und den interdisziplinären Projektgruppen.

Der/Die Vorsitzende ist außerdem Mitglied des Erweiterten Direktoriums.

Aufgaben

(1)      Der Wissenschaftliche Rat berät das Direktorium in bedeutsamen wissenschaftli­chen Angelegenhei­ten der Stiftung.

(2)      Der Wissenschaftliche Rat ist verpflichtet, die wissenschaftlichen Angelegenheiten der Stiftung zu fördern und die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Forschungsbereichen und den interdisziplinären Projektgruppen zu pflegen. Der Wissenschaftliche Rat kann insbesondere Vorschläge machen zu:

  • den mehrjährigen Forschungsprogrammen,
  • der Ausrichtung zukünftiger Forschungsfelder,
  • der Bildung und Auflösung von Forschungsbereichen, zentralen Einrichtungen der wissenschaftlichen Infrastruktur und inter­disziplinären Projektgruppen.

(3)      Dem Wissenschaftlichen Rat gehören an:

a)   die Leiterinnen oder Leiter der Forschungsbereiche,

b)   eine gleiche Anzahl von Vertreterinnen oder Vertretern der Gruppe der berufenen Professorinnen und Professoren aus jedem Forschungsbereich,

c)   je eine Juniorprofessorin oder ein Juniorprofessor oder eine habilitierte Mitarbeiterin oder ein habili­tierter Mitarbeiter aus jedem Forschungsbereich,

d)   je eine gewählte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein gewählter wissenschaftlicher Mitarbeiter aus jedem Forschungsbereich.

(4)   Die Mitglieder nach Absatz 3 Buchstaben c bis d werden für drei Jahre von den wissen­schaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stiftung gewählt; näheres kann in einer vom Direktorium erlassenen Wahlordnung geregelt werden.

(5)   Der Wissenschaftliche Rat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden oder die Vorsitzen­de und einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eine stellvertretende Vorsitzende. Der Wissen­schaftliche Rat ist be­schluss­fä­hig, wenn zwei Drittel seiner Mit­glieder, darunter das vorsitzende oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied anwesend sind. Beschlüsse be­dürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(6)   Der Wissenschaftliche Rat tagt auf Einladung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden mindestens zwei­mal jährlich oder wenn es die Mehrheit der Mit­glieder beantragt. Einladung, Ta­gesordnung und Unterlagen sind von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden spätestens 14 Tage im Voraus den Mitgliedern und dem Direktorium zu übermitteln.

(7)   Die hauptamtlichen Mitglieder des Direktoriums nehmen mit beratender Stim­me an den Sitzungen des Wis­sen­schaftlichen Rates teil. Der wissenschaftliche Direktor oder die wissenschaftliche Direk­torin unterrichtet den Wis­sen­schaftlichen Rat über bedeutsame wis­senschaftli­che An­ge­le­gen­hei­ten der Stiftung.

Aktuelle Mitglieder Wissenschaftlicher Rat: Intranet.

  • Vorsitzender

    Prof. Dr. Lars Rüpke
    GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
    Wischhofstr. 1-3
    24148 Kiel
    Tel.: 0431 600-2845
    E-Mail: lruepke(at)geomar.de