Vorsitzender
Prof. Dr. Lars Rüpke
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Wischhofstr. 1-3
24148 Kiel
Tel.: 0431 600-2845
E-Mail: lruepke(at)geomar.de
Der Wissenschaftliche Rat ist ein internes Gremium der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Er fördert die wissenschaftlichen Angelegenheiten der Stiftung und pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Forschungsbereichen und den interdisziplinären Projektgruppen.
Der/Die Vorsitzende ist außerdem Mitglied des Erweiterten Direktoriums.
(1) Der Wissenschaftliche Rat berät das Direktorium in bedeutsamen wissenschaftlichen Angelegenheiten der Stiftung.
(2) Der Wissenschaftliche Rat ist verpflichtet, die wissenschaftlichen Angelegenheiten der Stiftung zu fördern und die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Forschungsbereichen und den interdisziplinären Projektgruppen zu pflegen. Der Wissenschaftliche Rat kann insbesondere Vorschläge machen zu:
(3) Dem Wissenschaftlichen Rat gehören an:
a) die Leiterinnen oder Leiter der Forschungsbereiche,
b) eine gleiche Anzahl von Vertreterinnen oder Vertretern der Gruppe der berufenen Professorinnen und Professoren aus jedem Forschungsbereich,
c) je eine Juniorprofessorin oder ein Juniorprofessor oder eine habilitierte Mitarbeiterin oder ein habilitierter Mitarbeiter aus jedem Forschungsbereich,
d) je eine gewählte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein gewählter wissenschaftlicher Mitarbeiter aus jedem Forschungsbereich.
(4) Die Mitglieder nach Absatz 3 Buchstaben c bis d werden für drei Jahre von den wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stiftung gewählt; näheres kann in einer vom Direktorium erlassenen Wahlordnung geregelt werden.
(5) Der Wissenschaftliche Rat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden oder die Vorsitzende und einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eine stellvertretende Vorsitzende. Der Wissenschaftliche Rat ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder, darunter das vorsitzende oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied anwesend sind. Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(6) Der Wissenschaftliche Rat tagt auf Einladung des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich oder wenn es die Mehrheit der Mitglieder beantragt. Einladung, Tagesordnung und Unterlagen sind von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden spätestens 14 Tage im Voraus den Mitgliedern und dem Direktorium zu übermitteln.
(7) Die hauptamtlichen Mitglieder des Direktoriums nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Rates teil. Der wissenschaftliche Direktor oder die wissenschaftliche Direktorin unterrichtet den Wissenschaftlichen Rat über bedeutsame wissenschaftliche Angelegenheiten der Stiftung.
Aktuelle Mitglieder Wissenschaftlicher Rat: Intranet.