Förderprogramme

Im Rahmen des Technologietransfers werden innovative Ideen zum Patent angemeldet oder neuartige Anwendungen bis zur Marktreife entwickelt. Dafür stehen Mittel aus dem GEOMAR-Innovationsfonds zur Verfügung, für den dem GEOMAR seitens der Helmholtz-Gemeinschaft zusätzlich zum Institutsbudget ein jährliches Budget zur Verfügung gestellt wird.

Interne Förderprogramme

  • Neben zahlreichen Incentivierungsprogrammen wird aus dem GEOMAR-Innovationsfonds ein Seed-Funding-Programm gespeist, das darauf abzielt, die Umsetzung von innovativen technisch-wissenschaftlichen Ansätzen unterhalb der Schwelle eines umfänglichen Drittmittelprojektes möglich zu machen. Diese GEOMAR-interne Zuwendung ist für alle Mitarbeitenden des GEOMAR zugänglich und soll die Lücke zwischen Konzept und prototypischer Realisierung in der Anfangsphase neuer Entwicklungen schließen. Kooperationen mit Firmen werden begrüßt. Mehr Informationen für interessierte Mitarbeitende finden sich auf unserer Intranet-Seite.

Zusätzlich zu den Leistungen aus dem Informationsfonds hat der Technologietransfer des GEOMAR Zugriff auf zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten seitens der Helmholtz-Gemeinschaft, des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes.

Helmholtz-Förderprogramme für Wissenschaftler*innen

  • Das Ausgründungsprogramm „Helmholtz Enterprise“ fördert die unternehmerische Tätigkeit und unterstützt Ausgründungen aus der Helmholtz-Gemeinschaft durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für zusätzliches Personal und externer Managementexpertise in der Ausgründungsphase.

    Mehr Informationen und Beratung

  • Das Netzwerktreffen für Gründer:innen findet jährlich abwechselnd in Dresden und Bonn statt und wird von den vier außeruniversitären Forschungsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft) gemeinsam ausgerichtet. 

    Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Gründer:innen und Gründungsinteressierte aus den beteiligten Forschungsorganisationen. Sie findet in der Regel in der ersten Septemberhälfte statt.

    Mehr Informationen​​​​​​​

Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein

  • Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein soll flexibel auf Basis der strategischen Ziele und Handlungsfelder gefördert werden. Dazu zählen unter anderem

    • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen,
    • die Erhöhung der weltweiten Sichtbarkeit schleswig-holsteinischer Hochschulen in ausgewählten Forschungsgebieten,
    • die Förderung des Wissens und der Bildung,
    • die Förderung des Einsatzes von KI in der Verwaltung sowie
    • die Betrachtung von Klimaschutz und Energiewende als zentrale Herausforderungen.

    Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts einschließlich Personengesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Im Fokus stehen dabei insbesondere 

    • staatliche, private und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Transferorganisationen u.a. der Hochschulen (im Folgenden: öffentliche Einrichtungen),
    • Start-Ups (innovative Unternehmen, deren Gründung bei Antragstellung weniger als fünf Jahre zurückliegt und deren Geschäftsmodell wachstumsorientiert ist)
    • und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

    Die Höhe der Förderung beträgt

    • bis zu 90 % für öffentliche Einrichtungen,
    • bis zu 90 % für Start-Ups
    • und bis zu 50 % für sonstige private Unternehmen

    Zu den förderfähigen Kosten zählen Personalkosten, Gemeinkosten, Materialkosten, Fremdleistungen und Investitionskosten.

    Mehr Informationen auf den Seiten des Landes

  • Gefördert werden Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.  

    Diese Förderung kann nur von einem Verbund beantragt werden. Ein Verbund besteht aus mehreren Partnern mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, darunter jeweils mindestens 

    • eine Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschule und Klinik des Landes, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, oder 
    • eine ähnliche Einrichtung der öffentlichen Hand bzw. eine Einrichtung oder Institution, die überwiegend öffentlich getragen wird und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt,
    • und einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

    Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden vorrangig gefördert. Bei mehreren beteiligten Unternehmen muss mindestens ein KMU beteiligt sein. 

    Weitere Informationen auf den Seiten der WTSH

  • Mit der Förderung sollen Gründungs- und Transferaktivitäten in Start-ups intensiviert werden.

    Der Seed-Bonus und der SeedInvest-Bonus fördern Start-ups in Schleswig-Holstein beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle:

    Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. Hier werden vorrangig Personalkosten gefördert.

    Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. Hier wird insbesondere die Anschaffung von Geräten und Ausrüstung gefördert.

    Diese Förderungen können junge Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragen, 

    • welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen und 
    • die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als fünf Jahre sind und
    • die außerdem ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.

    Kleine Unternehmen sind Unternehmen

    • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
    • einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

    Mehr Informationen auf den Seiten der WTSH

  • Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Technologietransfer gestärkt werden.

    Es werden Vorhaben mit innovationsunterstützenden Dienstleistungen und Innovationsberatungsdiensten gefördert, die zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende KMU von Dritten über einen Auftrag erbracht werden.

    HighTech-Bonus

    Der HighTech-Bonus stärkt den Technologietransfer zwischen KMU und Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

    Bei den Auftragnehmern handelt es sich um:

    • Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Gesellschaften oder
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie beispielsweise Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Institute oder Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft.

     

    Diese Förderung kann von Gewerbebetrieben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

    Mehr Informationen auf den Seiten der WTSH

Förderprogramme des Bundes

  • Was wird gefördert?

    • Sondierungsphase: Einzelvorhaben an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Machbarkeitsphase: Verbundvorhaben von Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären und sonstigen Forschungseinrichtungen, Technologietransfereinrichtungen und Innovationsclustern sowie anderen Unternehmen (sowohl KMU als auch Großunternehmen)
    • mehrstufige Förderung von interdisziplinären und innovativen Projektideen mit dem Fokus auf ihr marktseitiges Verwertungspotenzial
    • unkomplizierte Fördermöglichkeit mit einer niedrigen Eintrittsschwelle für originelle Ideen aus dem Bereich der Bioökonomie, die zu einem Mehrwert zur Etablierung einer bio-basierten Wirtschaft beitragen
    • Förderung bio-basierter, innovativer Produktideen, die Wachstumsimpulse für andere Wirtschaftssektoren geben; je nach Förderphase als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen (sowohl KMU als auch Großunternehmen)
    • Für die Sondierungsphase können bis zu 65.000 Euro über 12 Monate gefördert werden
    • In der Machbarkeitsphase werden die projektbezogenen Kosten individuell gefördert. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwei Jahre.

    Skizzen können jedes Jahr zum Stichtag am 01. Februar eingereicht werden.

    Zur Richtlinie

  • Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerk­zeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit („Proof-of-Principle“, abgekürzt „PoP“) und möglicher Verwertungsoptionen.

    Ausgangspunkt der Förderung sollen noch sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen sein. Während einer Sondierungsphase werden Einzelpersonen oder kleine Teams gefördert, die eine Verwertungsidee aus den Lebenswissenschaften weiter ausgestalten möchten. Am Ende des Sondierungsprojekts sollte die Idee deutlich schärfere Konturen gewonnen haben, der Realisierungsweg einschließlich möglicher Fallstricke und deren Umgehungsmöglichkeiten durchdacht sein sowie ein Entwicklungsplan für die technische Umsetzung vorliegen. 

    Die Förderung ist zweiphasig angelegt. In der Sondierungsphase 1 werden Einzelprojekte mit bis zu 100.000 € über eine Regellaufzeit von 12 Monaten gefördert.

    In der Machbarkeitsphase 2 werden Einzel- und Verbundprojekte mit bis 1.000.000 € über einer Regellaufzeit von bis zu 24 Monaten gefördert.

    Die  Einreichung von Projektskizzen ist bis zum 15. Februar möglich.

    Zur Förderrichtlinie

  • Das Förderprogramm VIP+ unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungs­ergebnisse systematisch zu validieren und im Prozess der Validierung mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. 

    Ziel der Validierungsphase ist es, das Innovationspotenzial der identifizierten Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie sukzessive mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sowie die Akzeptanz des Marktes und der Gesellschaft sind dabei zu berücksichtigen.

    Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:

    • Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
    • Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
    • anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
    • bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials sowie
    • Schutzrechtanalyse und -sicherung.

    Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden.

    Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 500 000 Euro pro Vorhaben bzw. Verbundprojekt und Jahr (d. h. insgesamt 1 500 000 Euro) nicht überschreiten. Die Zuwendungen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

    Anträge können fortlaufend eingereicht werden

    Zur Richtlinie

  • Gefördert werden u.a.  FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.  Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden.

    Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:

    • für Unternehmen: je Teilprojekt bis 450.000 Euro
    • für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 220.000 Euro (Förderung zu 100%)

    Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000 Euro betragen.

    Anträge können jederzeit gestellt werden.

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  • EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen:
    In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.

    In der zweiten Förderphase stehen weitere Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

    Förderphase 1 

    Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

    Gefördert werden:

    • Personalausgaben / -kosten für bis 4 Personen ((maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz)
    • Sachausgaben / -kosten  bis zu 250.000 €. 
    • Förderzeitraum: 18 Monate (im Einzelfall bis zu: 36 Monate)

    Förderphase 2

    Gegenstand der Förderung (18 Monate) sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

    In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.

    Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich.

    Zur Richtlinie

  • KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind, u.a. wird im Feld Bioökonomie gefördert (zur Übersicht aller geförderten Felder).

    Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen zu folgenden Schwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen:

    • Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie
    • neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien
    • biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren
    • nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
    • Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe
    • Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit
    • Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik
    • Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering)
    • Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-Konversion
    • Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese.

    Ein besonderes Augenmerk ist auf einen oder mehrere der nachfolgenden Aspekte zu legen:

    • Verwendung biobasierter Ressourcen, welche eine nachhaltige und effizientere Verwertung nachwachsender Rohstoffe und ungenutzter Reststoffströme, z.B. durch Kreislauf- oder Kaskadennutzung, sowie alternativer Quellen, u. a. Insekten, Algen, eröffnen
    • Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien wie Biopolymere und -komposite und biologisch abbaubarer Kunststoffsubstitute
    • Identifizierung, Gewinnung und Herstellung biologischer Wirk- und Wertstoffe unter Ausnutzung der natürlichen Diversität und evolutiver Optimierungsverfahren
    • Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken
    • Nutzung von Datenbanken mit intelligenter Datenauswertung
    • Miniaturisierung von Analysetechniken und Einsatz mikrofluidischer Systeme für biotechnologische Fragestellungen
    • Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren

    Die Projekte müssen der angewandten Forschung oder vorwettbewerblichen Entwicklung zuzuordnen sein. Dazu zählen auch Projekte in frühen Entwicklungsphasen der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen. Ziel ist, den Technologietransfer in die praktische Anwendung zu beschleunigen und den Unternehmen – verbunden mit der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze – Zukunftsperspektiven aufzuzeigen.

    Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

    Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

    Zur Richtlinie

    Das Programm KMU-innovativ ist in neun weitere Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind. Antragstellungen sind hier ebenfalls möglich:

  • Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen zu folgenden Schwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen:

    Rohstoffeffizienz

    • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahrenstechniken (z. B. Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe)
    • effiziente Bereitstellung und Nutzung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe im Sinne des FuE-Programms "Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland" des BMBF
    • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten inkl. Bewertungs- und Steuerungsinstrumente
    • innovative Recycling- und Verwertungsverfahren
    • ressourceneffizientes Produktdesign

    Energieeffizienz und Klimaschutz

    • systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie
    • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren für Industrieprozesse
    • klimarelevante Querschnittstechnologien
    • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz
    • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel
    • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.

    Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, werden besonders begrüßt.

    Nachhaltiges Wassermanagement

    • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und Wasseraufbereitung
    • Strategien und Technologien zur Wassereinsparung und Kreislaufführung (inkl. Aquakultur)
    • innovative Abwasser- bzw. Regenwasserbehandlungstechnologien und Energiegewinnung aus Abwasser
    • Konzepte und Technologien zur Kopplung von Stoffströmen (z. B. Wasser, Energie, Abfall) und gegebenenfalls Rückgewinnung von (Nähr-)Stoffen
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Wassersysteme
    • effiziente Bewässerungstechnologien
    • ressourcen- und energieeffiziente Anpassungsmaßnahmen zur Steigerung der Exportfähigkeit im Wassersektor

    Nachhaltiges Flächenmanagement

    • Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung in Städten
    • Dienstleistungen, Instrumente und Technologien für das Flächenrecycling
    • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen für ein nachhaltiges Landmanagement insbesondere für die Sicherung, Wiederherstellung oder Verbesserung von Bodenfunktionen
    • Digitalisierung von Planung, Steuerung und Monitoring im Land- und Flächenmanagement

    Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

    Zur Richtlinie

    Das Programm KMU-innovativ ist in neun weitere Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind. Antragstellungen sind hier ebenfalls möglich:

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